Streitigkeiten und Konflikte zwischen zwei Parteien können in der Regel wirksamer und schneller gelöst werden, wenn die Parteien einen neutralen Dritten (Mediator) hinzuziehen. Erst der neutrale Dritte ermöglicht es den Parteien oft, Konflikte aus emotionalen Blockaden zu befreien und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln.
Streitigkeiten und Konflikte zwischen zwei Parteien können in der Regel wirksamer und schneller gelöst werden, wenn die Parteien einen neutralen Dritten (Mediator) hinzuziehen. Erst der neutrale Dritte ermöglicht es den Parteien oft, Konflikte aus emotionalen Blockaden zu befreien und gemeinsam tragfähige Lösungen zu entwickeln. Konflikte, die dem Lösungsansatz einer Mediation zugänglich sind, finden sich in vielen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens. Nachstehende Beispiele mögen dies verdeutlichen:
Der Mediator begleitet die Parteien in einem strukturierten Verfahren (Mediationsverfahren) und hilft ihnen mit bewährter Methodik, zukunftsorientierte Lösungen zu finden, die den Beteiligten einen fairen Interessenausgleich ermöglichen.
Der Mediator nimmt dabei nicht die Rolle eines Richters oder Schiedsrichters ein, der selbst eine eigene Lösung oder ein Urteil finden muss. Dies hat den Vorteil, dass – im Unterschied zum Abschluss eines Schiedsverfahrens oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung - die Parteien ihren Konflikt nach Abschluss der Mediation auch innerlich als gelöst betrachten können.
Das Verfahren der Mediation hat im Idealfall am Ende zwei Gewinner, während ein Schiedsverfahren oder ein gerichtliches Urteil regelmäßig (mindestens) einen Verlierer zurücklassen. Dies wäre insbesondere dann problematisch, wenn beide Parteien auch in der Zukunft noch miteinander leben und auskommen möchten.
Das Mediationsverfahren kann damit gegenüber einem Schiedsverfahren bzw. einer gerichtlichen Auseinandersetzung rechts aufgeführten Vorteile aufweisen:
Der Ablauf der Mediation wird individuell der jeweiligen Situation des Konflikts angepasst. Prägend für das Verfahren sind aber in jedem Falle die Freiwilligkeit und die Eigenverantwortlichkeit der Parteien, die absolute Neutralität des Mediators und die Vertraulichkeit aller Gespräche.
Regelmäßig finden sich die folgenden Phasen:
1. Beginn und Vereinbarung der Regeln des Verfahrens
2. Darstellung des Sachverhaltes und der Streitpunkte
3. Herausarbeiten der dem Streit zugrunde liegenden Interessen
4. Entwicklung und Analyse der Handlungsmöglichkeiten und Lösungen
5. Abschluss einer Vereinbarung
Soweit das Mediationsverfahren mit einer rechtsverbindlichen Vereinbarung abgeschlossen werden soll und eine so genannte Rechtsdienstleistung erforderlich ist, können wir Ihnen in dieser Phase gerne einen unabhängigen Rechtsanwalt aus unserem Netzwerk empfehlen.
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