Das Berufsbild des Wirtschaftsprüfers umfasst nicht nur die Prüfungstätigkeit, ebenso wie das Berufsbild des Steuerberaters nicht nur die steuerliche Beratung umfasst. Durch eine umfassende akademische und praktische Ausbildung, die in der Regel ein Hochschulstudium sowie für jedes Berufsexamen noch einmal einen mehrjährigen, berufsbegleitenden Vorbereitungslehrgang umfasst, ergeben sich für den Wirtschaftsprüfer und Steuerberater breit angelegte Fachkenntnisse.
Wir unterstützen Sie bei der Erstellung von Steuererklärungen aller Art, bei der Finanzbuchhaltung, der Lohn- und Gehaltsabrechnung, der Aufstellung von Abschlüssen und vertreten Sie vor Behörden und Gerichten.
Wir beraten Sie in sämtlichen steuerlichen Angelegenheiten. Zu zivil-, wirtschafts- und arbeitsrechtlichen Spezialfragen kooperieren wir mit Fachanwälten aus dem Kreise unseres Netzwerks oder aus Ihrem eigenen Beratungsumfeld.
Wir prüfen in Ihrem Auftrag die Ordnungsmäßigkeit und Vertrauenswürdigkeit von Unterlagen, Prozessen, Tätigkeiten und Sachverhalten. Als Wirtschaftsprüfer sind wir befugt, freiwillige und gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen durchzuführen, wie z.B. Jahresabschluss-Prüfungen, MaBV-/FinVermV-Prüfungen, DSD-Prüfungen ("Grüner Punkt", VerpackVO) und viele weitere Prüfungen.
Wir beraten und unterstützen gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienende Vereine und spendensammelnde Organisationen in allen steuerlichen und wirtschaftlichen Fragen.
Als Prüfer für Nachhaltigkeitsberichte unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Prüfung Ihrer freiwilligen oder gesetzlich verpflichtenden Nachhaltigkeitsberichterstattung. Das Thema Nachhaltigkeit rückt verstärkt in den öffentlichen Fokus. Auf europäischer Ebene beabsichtigt die EU-Kommission mit dem sogenannten Green Deal die Treibhausgas-Emissionen in der Europäischen Union bis 2050 auf null zu reduzieren. Damit verbunden ist die Weiterentwicklung der bestehenden nicht-finanziellen Berichterstattung (NFRD) verbunden mit einer massiven Ausweitung der Berichtspflichten (u.a. Berücksichtigung der EU-Taxonomie-Verordnung und der ESRS) und der Prüfungspflichten. Der deutsche Gesetzgeber hat vorgesehen, dass nur Wirtschaftsprüfer mit der verpflichtenden Prüfung der Nachhaltigkeitsberichterstattung betraut werden können. Eine entsprechende Umsetzung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) in das deutsche Recht soll im Jahr 2025 erfolgen.
Wir bewerten kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) im privaten oder im gerichtlichen Auftrag bei den verschiedensten Bewertungsanlässen und stehen als neutrale Gutachter und Schiedsgutachter zur Verfügung (IDW S1).
Als Zertifizierte Testamentsvollstrecker (AGT) beraten wir Sie bei der Ordnung Ihres Nachlasses zu Lebzeiten, verwalten Ihren Nachlass und führen Ihre letztwilligen Verfügungen nach Ihrem Ableben aus.
Wir analysieren und beurteilen Sachverhalte als neutrale und sachkundige Personen im Auftrag von Privatpersonen, Unternehmen, Rechtsanwälten, Gerichten, Staatsanwaltschaften und Behörden.
Wir beraten und helfen Existenzgründern in allen steuerlichen, rechtlichen und finanziellen Fragen rund um eine Neugründung oder im Rahmen einer Nachfolgeregelung bzw. eines Unternehmenskaufes.
Wir stehen Ihnen mit Rat und Tat zur Seite, wenn es darum geht, für Ihr Unternehmen eine geeignete Nachfolge-Regelung zu finden und diese gemeinsam mit Ihrer Familie und Ihrem Management umzusetzen.
Wir beraten Sie zusammen mit unseren Netzwerk-Partnern (Steuerberater, Fachberater, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftsprüfer) umfassend und interdisziplinär in betriebswirtschaftlichen und rechtlichen Fragestellungen.
Wir analysieren und planen in Ihrem Auftrag die steuerlichen und wirtschaftlichen Aspekte eines von Ihnen gewünschten Unternehmenskaufs bzw. -verkaufs. Mit anwaltlicher Unterstützung betreuen wir Sie bei allen erforderlichen Schritten.
Wir unterstützen in eine Krise geratene Unternehmen im Rahmen einer Sanierungsberatung oder Begutachten die Erfolgsaussichten eines Sanierungskonzeptes im Rahmen einer Sanierungsprüfung (IDW S6).
Ein faires Wirtschaftssystem verlangt, dass alle am Markt auftretenden Unternehmer vom Gesetzgeber grundsätzlich gleich behandelt werden. Dies gilt auch für Fragen der Besteuerung. Mit Einführung des § 2b UStG (Umsatzsteuergesetz) hat der Bundestag dafür gesorgt, dass auch juristische Personen des öffentlichen Rechts (also z.B. Kirchen und deren Untergliederungen) überall dort umsatzsteuerliche Pflichten erfüllen müssen, wo sie ihren öffentlich-rechtlichen Bereich verlassen und unternehmerisch tätig werden. Wir unterstützen Sie dabei gern.
Wir unterstützen als unabhängige und neutrale Moderatoren die einvernehmliche und interessenwahrende Beilegung eines Konfliktes zwischen zwei oder mehr Parteien außerhalb des Rechtsweges.
Kontaktieren Sie uns, wenn Sie weitere Informationen zu unseren Leistungen wünschen. Wir behandeln jede Anfrage mit der gebotenen Diskretion und Sorgfalt.